Hilfe durch Psychotherapie und Beratung

Wann kann Psychotherapie und Beratung hilfreich sein?

Der Mensch gilt unbestritten als ein Problem-Lösungs-Wunder. Zahlreiche Herausforderungen und Hürden des Lebens meistern wir bewusst oder unbewusst jeden Tag unseres Lebens.

Jeder von uns kennt auch jene Tage wo sich unser Leben schwer anfühlt, wo uns Probleme bedrängen. Das ist auch völlig normal. Wenn dieser Zustand allerdings zu lange andauert oder zu häufig auftritt, kann eine Psychotherapie Hilfe leisten.

Die konkreten Herausforderungen können dabei mannigfaltig sein:

  • Ängste, Panikattacken, Zwänge
  • Depression bzw. depressive Verstimmung
  • Burnout und Stressfolgen
  • Leere, Sinnkrisen
  • Verlust von Liebgewonnenem (Trauer)
  • Schwere Erkrankung oder Erkrankung eines nahestehenden Menschen
  • Lebenskrisen (Pubertät, Midlifecrisis, Arbeitsplatzverlust,
    Pensionierung …)
  • Beziehungskrisen
  • Zweifel am Selbstwert, Unsicherheiten
  • Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz
  • Ausbildungsfragen und Ablösungsproblematik bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  • Karrierefragen
  • Psychosomatische Beschwerden, Diffuses Unwohlsein
  • etc.

Wie beginnt eine Therapie?

Nach Terminvereinbarung findet ein Erstgespräch statt, in dem Sie auch über die organisatorischen Rahmenbedingungen informiert werden. Wir klären ob ihr Anliegen bzw. ihre Vorstellungen und mein Angebot übereinstimmen. Weiters haben Sie die Möglichkeit herauszufinden, ob wir zueinander passen und Sie sich einen weiteren Therapieverlauf vorstellen können.

Gibt es Themen, über die nicht gesprochen werden darf?

Im Rahmen der Therapie haben grundsätzlich alle Themen Platz, die Sie einbringen wollen.

Wie lange dauert eine Therapie?

Es gibt keinen begrenzten Zeitraum für persönliche Themen. Generell gilt: Eine Psychotherapie soll so kurz wie möglich und so lange als nötig dauern.

Kann ich sicher sein, dass die Gespräche absolut vertraulich sind und nicht nach außen dringen?

Psychotherapeuten sind gemäß § 15 PthG zur uneingeschränkten Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufs anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet, und zwar gegenüber allen Dritten einschließlich Ehegatten, Lebensgefährten, aber auch privaten und öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Behörden oder Sozialversicherungsträgern. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch über den Abschluss der Psychotherapie hinaus.

Haben Sie weitere Fragen?
Hier können sie sich jederzeit mit mir in Verbindung setzen. Per E-Mail: info@robert-hiesel oder telephonisch Tel.: 0680 1414 365 und ich beantworte gerne ihre Fragen.